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Die Gier einiger Rechtsanwälte

 

Manchmal muss als Arzt auch weinen und jammern dürfen. Mir ist gerade danach!

Zunächst die Vorgeschichte: Seit 2 Jahren betreue ich Menschen mit gesundheitlichen Schäden nach der Corona-Gen-Spritze. Da ich eine Zulassung als Kassenarzt habe, habe ich dafür kaum Gebühren erhoben, sondern (fast) alles über die Krankenkassen abgerechnet. Dass manche Laborwerte trotzdem privat zu bezahlen sind – an die Laborärzte, nicht an mich – liegt außerhalb meiner Entscheidung, denn das ist gesetzlich so geregelt. Mehr noch, durch die Bestimmung vieler Laborwerte zu Lasten der Krankenkassen ist mein Laborbudget gesprengt (Ich mache mehr Labor als die KK erlauben), was dazu führt, dass ich alle drei Monate zwangsweise 1000 Euro von meinen Vergütungen abgezogen bekomme.

Was zahlt die KK für die zeitlich aufwändige Betreuung der Betroffenen?

  • die Grundpauschale für das Quartal, Ziffer 03000 je nach Alter zwischen 30 und 40 Euro pro Quartal
  • in manchen Fällen einen Chroniker-Zuschlag 03220, ca. 15 Euro und 03221, nochmal ca. 5 Euro

Damit bekomme ich zwischen 30 und 60 Euro als Grundgebühr für die Behandlung über einen Zeitraum von drei Monaten. Mit dieser Summe sind fast alle meine Leistungen abgegolten, egal, ob ein Patient mich einmal im Quartal oder jede Woche kontaktiert.

Extra abrechnen darf ich apparative Diagnostik, wie Ultraschall, Langzeit-EKG und anderes, was jedoch bei Impfgeschädigten nur selten sinnvoll und möglich ist. Dann gibt es als letztes noch die Gesprächsziffer 03230, die pro abgeschlossene 10 Minuten ca. 15 Euro einbringt. Spreche ich 9 Minuten mit dem Patienten, gibt es nichts, 19 Minuten werden wie 10 Minuten honoriert und so weiter.

Nun ist die Betreuung von Betroffenen recht zeitaufwändig, schon aus psychologischen Gründen. Ich mache das gerne, weil ich noch Arzt aus Berufung und nicht aus Geldgier geworden bin. 75 Euro für ein Gespräch von 50 bis 59 Minuten reichen aber nicht aus, um sinnvoll eine Praxis zu führen, allein das Gehalt meiner reizenden Mitarbeiterinnen inkl. gesetzlicher Nebenkosten ist damit schon nicht gedeckt. Die häufigen Mailanfragen, deren Beantwortung mitunter auch zeitaufwändig ist, bringen honorarmäßig gar nichts ein. Derzeit beträgt meine wöchentliche Arbeitszeit inkl. Verwaltungsaufwand und Fortbildungen zwischen 50 und 70 Stunden.

Es ist daher nicht verwunderlich, dass mein Praxisumsatz im Jahr 2023 im Vergleich zu Vorjahren deutlich gesunken ist, meine zeitliche Belastung aber ebenso deutlich gestiegen ist.

Ich schreibe das nicht, um Mitleid zu erwirken, irgendwie komme ich klar, und kann leben. Ich bin kein Millionär, muss aber auch keine Sozialhilfe beantragen. Und ein dankbares Lächeln in den Augen meiner Patienten ist manchmal mehr wert als 1.000 Euro.

 

Was mich dann aber auf die Palme bringt und der Anlass für diesen Artikel ist, sind Schreiben, die ich manchmal von Rechtsanwälten bekomme. Einige dieser Damen und Herren, die ja oft nicht einmal einen Finger krümmen, ohne dass man sie dafür teuer bezahlen muss (Honorare beginnen bei 200 Euro pro Stunde) erwarten nicht selten von mir kostenlose Informationen zur medizinischen Sachlage bzgl. Impfnebenwirkungen. Wenn ich dann mal vorsichtig nachfrage, ob sie denn meinen Zeitaufwand auch entsprechend honorieren würden, kommt dann nichts mehr.

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass nicht alle Rechtsanwälte so sind. So wie es gute und schlechte Ärzte gibt, gibt es auch gute und weniger gute Anwälte.

Die mich in meinen Verfahren betreuenden Anwälte sind fair, fachlich sehr gut und die Rechnungen bezahlbar. Ich kenne natürlich auch andere Anwälte, die so sind, und bei der juristischen Betreuung von Impfgeschädigten nicht zuerst an ihr Geld denken.

Aber es gibt eben auch andere und manchmal denke ich, ist das die Mehrheit. Mancher meiner Patienten hat schon Rechnungen über 6.000 Euro bekommen, bei bisher überschaubarem Zeitaufwand seitens der Anwälte.

Heute bekam ich von einer Fachanwältin für Verkehrsrecht aus Ilmenau ein Schreiben, in dem ich mit Fristsetzung aufgefordert wurde, kostenlos (!) einen kompletten Auszug einer Krankenakte in elektronischer Form zu erstellen, und wenn ich das nicht täte, man juristische Mittel zur Durchsetzung der Forderungen zur Anwendung bringen würde. Die Erstellung eines solchen angeforderten Auszuges kann durchaus einmal zwei Stunden bedeuten – unbezahlt!

Bei solchen Schreiben entgleisen mir dann doch manchmal die Gesichtszüge, und ich überlege ernsthaft, mit meinen 68 Jahren einfach in Rente zu gehen oder nur noch Privatpatienten zu behandeln. Zwar könnte ich dann immer noch keine 6.000 Euro erzielen, aber es wäre vermutlich das drei- bis vierfach dessen, was ich für Kassenpatienten bekomme, mit deutlich weniger wöchentlichem Zeitaufwand.

Worin besteht eigentlich das Problem, pro Seite 50 Cent zu zahlen, was selbst bei 100 Seiten Krankenakte (die selten erreicht werden) nur 50 Euro kosten würden, was dann zum einen eine halbwegs faire Entschädigung für den zeitlichen Aufwand bedeuten würde, und auch etwas mit Respekt vor meiner Leistung und meinem Wissen zu tun hätte.

Aber es gibt eben Anwälte, die zu so etwas nicht fähig sind, dann aber für die Anforderung der kostenlosen Übermittlung von Daten dem Mandanten wieder eine saftige Rechnung schreiben.

 

Sorry fürs Jammern, musste mal raus…

 

Das Beitragsbild ist aus Peru, Islas Ballestas, 2016

 

Artikel vom: 24.4.2024

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