Die Auswirkungen der coronabedingten Kontaktbeschränkungen auf das alltägliche Leben und Sinn und Zweck der Infektionsschutzregeln.

31.1.21

Das Amtsgericht Braunschweig hat am 12.1.21 eine Schülerin verurteilt, wegen kurzfristigem Abnehmen der Maske aufgrund von Unwohlsein im Freigelände einer Schule einen dreiseitigen Aufsatz zum og. Thema zu schreiben. Mein Schreiben an die Richterin.

 

Sehr geehrte Frau Richterin,

Ich beziehe mich auf Ihr Urteil in der Gerichtssache 54 OWi 6/21, welches ich heute zur Kenntnis erhielt. Ich gehe davon aus, dass das von Ihnen verurteilte Mädchen aus lauter Angst irgendwelchen Unsinn in ihren Aufsatz schreiben wird, oder irgendwelche Aussagen, die Sie aus Sicht des Mädchens vielleicht hören wollen. Da ein solcher Aufsatz aber wohl kaum, weder wissenschaftlich noch juristisch, dem Thema gerecht werden dürfte, erlaube ich mir, in Vertretung des Mädchens diesen Aufsatz zu schreiben.

Vorab möchte ich aber einmal kurz auf die Situation zu sprechen kommen. Da ist ein junges Mädchen, welches sich schlecht fühlte, und in der Verzweiflung die Maske abgenommen hat, in der Hoffnung, damit besser Luft zu bekommen. Jeder normal denkende Mensch, der sich nicht eingeschüchtert fühlt von einer überbordenden und inzwischen völlig haltlos agierenden Politik, Ordnungsbehörde oder Gericht, würde genauso handeln.

Um es deutlich zu sagen: Es handelt sich um einen in jedem Menschen vorhandenen Überlebenstrieb, denn jeder Mensch, sogar jedes höhergradige Lebewesen, meidet Situationen, in denen es sich einer persönlichen Gefahr ausgesetzt fühlt, und flüchtet, wobei Flucht nicht immer ein Weglaufen bedeuten muss, sondern durchaus auch das Verändern einer Maßnahme oder Situation. Es handelt sich also um eine Form persönlicher Notwehr.

Beispiel: Der Griff auf eine heiße Herdplatte führt automatisch zu einem reflexartigen Wegziehen der Hand. Und genau solche Urinstinktreflexe sollen jetzt sanktioniert und dann richterlich bestraft werden.

Dass sowohl Sie, wie auch die Ordnungsbehörden und ganz besonders der diese rufende Schulleiter hierin einen Verstoß gegen Regeln sieht, zeigt einfach, wie weit es in Deutschland inzwischen gekommen ist, und wie weit sowohl Justiz, aber auch Lehrer, Polizeibeamte und andere keinen Wert mehr auf Grundrechte, Lebensrechte (wie Luft zum Atmen) oder ähnliches legen, sondern nur noch blindem Gehorsam nach oben unterliegen, auch wenn dies Menschenleben fordert und bereits nachweislich gefordert hat.

Da hilft auch die grundgesetzlich garantierte Unabhängigkeit der Gerichte nicht mehr weiter, denn de facto sind viele deutschen Gerichte und deren Richter(innen) schon lange nicht mehr unabhängig, wie von vielen Juristen inzwischen zahlreich angemerkt wurde.

Damit komme ich zum eigentlichen Aufsatz.

Das von Ihnen gewählte durchaus interessante Thema gliedert sich in zwei Bereiche:

  • Auswirkungen der coronabedingten Kontaktbeschränkungen und
  • Sinn und Zweck von Infektionsschutzregeln.

Beide Teile möchte ich getrennt behandeln, wobei ich gerne mit dem zweiten Teil beginnen möchte.

Sinn und Zweck von Infektionsschutzregeln

Dieses Thema lässt sich relativ leicht beantworten. Oder vielleicht doch nicht? Denn der Zweck solcher Regeln ist die Vermeidung der weiteren Ausbreitung von Infektionen.

Damit könnte ich das Thema beenden, wenn es da nicht ein Problem gäbe: Welche Regeln sind denn geeignet, Infektionen in der Ausbreitung zu begrenzen? Kann man eine Infektionsausbreitung überhaupt begrenzen, wenn man die dazu eingesetzten Anordnungen in Relation setzt zur Verhältnismäßigkeit z. B. zu grundgesetzlich garantierten Rechten und Freiheiten. Und schließlich ist zu klären, ob der Schaden solcher ggf. erlassenen Regeln für die Gesellschaft nicht größer ist als der Nutzen.

Welche Regeln sind geeignet?

Hier herrscht eine große Diskrepanz zwischen Wissenschaftlern einerseits und Mainstream und Politik (wozu leider auch die Gerichte gehören) andererseits. Denn gebetsmühlenartig wird gepredigt, dass Masken schützen. Zunächst waren es die Alltagsmasken, als dann nicht mehr zu verheimlichen war, dass diese nutzlos sind, wurden es die medizinischen Masken, aktuell in Bayern sogar die FFP2-Masken. Jedoch geht der Mainstream hier mehr nach dem Motto „frisch behauptet ist halb bewiesen“ vor, statt einmal die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu bemühen.

Tut man dies dann doch, wird es schnell sehr dünn. Denn es gibt bis heute keine wissenschaftliche Studie, in der die Wirksamkeit von Masken nachgewiesen wurde. Stattdessen gab es schon 2017 eine gute Studie zur Grippe, in der die Unwirksamkeit belegt werden konnte (damals gab es noch keine Consumer- oder selbst hergestellte Masken), aktuell zeigte eine gut gemachte dänische Studie mit über 4000 Teilnehmern, aufgeteilt in zwei Gruppen (mit und ohne hochwertige medizinische Maske), dass es in beiden Gruppen keinen statistisch signifikanten Unterschied in der Häufigkeit der Infektionen gab.

Die gerne von Richtern fälschlicherweise angeführte Jenastudie ist unbrauchbar, da sie nicht von Medizinern, sondern von Ökonomen und Mathematikern erstellt wurde und wesentliche Aspekte der Infektionsverbreitung nicht berücksichtigte. Das ist wissenschaftlich unbestritten. Auch Rechenmodelle sind ungeeignet, da sie von falschen Tatsachen ausgehen und damit auch zu falschen Schlussfolgerungen kommen.

Das Argument, dass WHO und RKI die Masken aber empfehlen würden, zieht nicht, denn wenn man sich die Entwicklung dieser Empfehlung ansieht, stellt man schnell fest, dass noch im März 2020 beide Organisationen eine Wirksamkeit der Maske verneinten, während dann über Nacht und ohne neue Studien plötzlich ein Meinungsumschwung festzustellen war – vermutlich auf politischen Druck von oben.

Diese Tatsache wurde übrigens von Prof. Ines Kappstein im Rahmen einer im Thieme-Verlag veröffentlichten Fortbildung für Ärzte sauber ausgearbeitet. Es loht sich, diesen Artikel zu lesen, er ist auch für medizinische Laien verständlich. Und selbst Christian Drosten hat noch im August 2020 in einer Anhörung des Bundestages deutlich darauf hingewiesen, dass es bis heute keine Evidenz der Maskenwirksamkeit gibt.

Fazit: Masken sind zur Eindämmung von Infektionen der oberen Atemwege ungeeignet. Mehr noch, es gibt zahlreiche medizinische Untersuchungen und Studien, die die Gefahren der Masken herausgearbeitet haben, sei es Anstieg des Kohlendioxids im Blut und Gewebe (auch Gehirn), Zunahme von Infektionen der Lunge durch Mykosen, Zunahme von Hauterkrankungen, Augenerkrankungen und Nasennebenhöhlenentzündungen und vieles mehr. Auch der psychologische Schaden durch die Maske wurde bereits in mehreren Arbeiten deutlich herausgearbeitet und übertraf die Befürchtungen der Autoren in einer Studie gewaltig. Eine Studie an Kindern läuft gerade und offenbart bereit in ersten Zwischenergebnissen dramatische Folgen!

Um es kurz zu machen und Sie nicht zu langweilen, möchte ich darauf hinweisen, dass auch andere Maßnahmen, wie zum Beispiel die Händedesinfektion, keine wissenschaftliche Evidenz besitzen. Selbst die Abstandsregel ist kritisch zu hinterfragen, da der Übertragungsweg von Viren noch nicht endgültig geklärt ist. Lediglich eine gute Hygiene, regelmäßiges Händewaschen und übrigens regelmäßige Nutzung von bestimmten Mundwässern (Listerine Cool Mint, Beta-Isodonna-Lösung u. a.) scheinen wissenschaftlich gut gesichert zu sein.

Schließlich sei noch darauf hingewiesen, dass es genug wissenschaftliche Studien gibt, die eindeutig herausgearbeitet haben, dass es weder Ansteckungen durch asymptomatische Menschen noch Ansteckungen im Freien in nennenswertem Umfang gibt, somit das Tragen einer Maske (abgesehen von der nachgewiesenen Wirkungslosigkeit) völlig unnötig und unsinnig ist.

Auf die Tatsache, dass die aktuell teilweise bevorzugten FFP2-Masken gemäß Klassifizierung der Berufsgenossenschaften nicht einmal vor Viren schützen (das könne nur FFP3-Masken) und im Berufsleben nicht länger als 75 Minuten dauerhaft getragen werden dürfen, dann eine maskenfreie Pause von mindestens 30 Minuten zu gewähren ist, und eine solche Maske maximal an 4 Tagen pro Woche für einen begrenzten Zeitraum getragen werden darf, möchte ich nur am Rande eingehen.

Kann man eine Infektionsausbreitung überhaupt begrenzen?

Kurz: Man kann es bei Infektionen der oberen Atemwege in der Regel nicht. Denn die zu 99% dafür verantwortlichen Viren halten sich eben nicht an gesellschaftliche Regeln, schlüpfen durch Masken, stören sich nicht an Kontaktbeschränkungen und sind nicht nur in der Nacht oder beim Friseur infektiös. Und selbst dann, wenn man alle Menschen in einen luftdichten Raum einzeln einsperrte, würde das nichts Wesentliches ändern, denn es gibt immer noch das Tierreich, welches als Reservoir für menschenpathogene Viren zur Verfügung steht. Man kann aber nicht alle Lebewesen ausrotten!

 

Auswirkungen der coronabedingten Kontaktbeschränkungen

Schaden größer als Nutzen

Diese Frage lässt sich ebenfalls relativ einfach beantworten: die Auswirkungen sind verheerend und führen zu nicht weniger Todesfällen. So ist z. B. festzuhalten, dass die Berliner Rettungsstellen seit der Coronapandemie etwa 100-mal mehr Einsätze wegen Suiziden bzw. Suizidversuchen haben als vor der Pandemie.

Aus meiner Sicht als verantwortlicher Hausarzt für z. B. Seniorenresidenzen und Altenheime kann ich ähnliches bestätigen. Die Vereinsamung, ja fast das Einsperren der alten Menschen, führt zu schweren Depressionen und Suiziden, die das Ausmaß der unmittelbar durch Corona bestehenden Gefahren weit überschreiten. Alte Menschen sind verzweifelt, weinen, verweigern Essen und Trinken und können nicht verstehen, dass man sie nicht mehr oder nur eingeschränkt besuchen darf. Und nicht nur eine Seniorin hat mir deutlich gesagt, dass sie lieber das Risiko einer Infektion in Kauf nehmen würde als in Einsamkeit dahin zu vegetieren. Wo bleibt hier die grundgesetzlich geschützte Menschenwürde?

Weitere große Auswirkungen haben die Kontaktbeschränkungen auf die Wirtschaft (Berufsverbot, Insolvenz usw.), deren Schäden nach Schätzungen diverser Fachleute den Schaden durch Corona weit überschreiten, sowie auf den Menschen selbst.

Denn kein Instrument zur Bekämpfung einer Corona-Infektion ist wichtiger als das eigene gesunde Immunsystem, aber eben dieses wird durch Kontaktbeschränkungen negativ beeinflusst. Unser Körper braucht den regelmäßigen Kontakt zu Bakterien und Viren, mit denen wir sogar Gene austauschen, was in unserem Erbgut nachweisbar ist und in der Evolution eindeutig zu unserem Vorteil war. Bakterien und Viren sind nicht unsere Feinde, sondern waren maßgeblich daran beteiligt, dass der Mensch überhaupt entstehen konnte. Nicht umsonst gibt es Studien, die z. B. nachweisen konnten, dass intensive körperliche Nähe zu einer Lebensverlängerung um bis zu zwei Jahre führt, was auf zwei Grundfaktoren zurückgeführt wird, zum einen die Ausschüttung von Glückshormonen, zum zweiten der intensive Austausch von Kleinstwesen mit gegenseitiger Stimulation des Immunsystems.

Fazit: Die Auswirkungen der coronabedingten Kontaktbeschränkungen sind fatal, für unsere Gesellschaft, für unsere Gesundheit und unsere Psyche. Menschliche Wärme und Nähe, Empathie und Verständnis für Nöte Anderer sind nicht mehr gefragt, der Mensch ist der Feind des Menschen geworden!

 

Abschließende Anmerkungen

Ein 17-jähriges Mädchen, welches in einer Panik- bzw. Angstsituation die Maske entfernt hat, damit es ihr wieder besser gehe, wird von empathielosen Lehrern, die jeden pädagogischen Auftrag vergessen haben, gemaßregelt und von ebenso empathielosen Beamten zu einem Bußgeld verdonnert, welches dann von Richtern bestätigt wird.

Dabei wäre es ohne weiteres möglich gewesen, sich einmal ähnlich wie aktuell das Amtsgericht Weimar (1) intensiv mit den Verordnungen hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit auseinander zu setzen.

Wurde dies etwa aus Bequemlichkeit, Unwissenheit oder Obrigkeitshörigkeit unterlassen?

Mit freundlichem Gruß

 

Dieser Brief wird in zahlreichen Internetmedien verbreitet werden. Er mag juristisch nicht ganz exakt sein, menschlich und medizinisch wissenschaftlich ist er das ganz sicher!

 

(1) Anmerkung für die Leser/innen: Das Amtsgericht Weimar hatte am 11.1.21 ein bahnbrechendes Urteil gefällt, in dem es Verstöße gegen Coronaschutz-Regeln allein deswegen nicht bestrafte, weil diese verfassungswidrig seien. In seiner Urteilsbegründung geht das AG ausführlich auf die Gründe zur Verfassungswidirigkeit ein und begründet dies wissenschaftlich detailliert. Der Angeklagte wurde daher freigesprochen.

Das Urteil ist stand heute noch nicht rechtskräftig, aber schon jetzt eine schallende Ohrfeige für unsere Bundesregierung.