Beipackzettel für Masken

aktualisiert am 16.2.21 (Inhaltsstoffe der Masken und Warnungen)

Aufgrund einer Warnung der Berufsgenossenschaften, konkret der DGUV, sind Ärzte ab sofort verpflichtet, ihre Patienten über die Risiken und Nebenwirkungen von Masken und Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) aufzuklären, insbesondere, wenn in der Praxis eine Pflicht zum Tragen einer solchen besteht.

Sehr gerne erfülle ich diese Anforderung und mache dies in Form eines Beipackzettels für Masken und MNB, ähnlich wie der Beipackzettel eines Arzneimittels.

 

Masken und MNB

Einsatzgebiet

Eine Maske bzw. MNB sollte überall getragen werden, wenn es aufgrund einer Verordnung, eines Gesetzes oder einer juristischen Anordnung so gefordert wird. Damit gehen sie einer Geldstrafe bzw. einem Ordnungsgeld aus dem Weg, in schlimmeren Fällen und bei Ordnungskräften, deren Gehirn von Corona befallen ist, auch einer Freiheitsstrafe.

Sollten Sie sich jedoch vor Ordnungskräften nicht fürchten, genug Kleingeld haben, oder auch kein Problem mit einer juristischen Auseinandersetzung haben, müssen sie eine Maske bzw. MNB nicht tragen.

Ein medizinischer Nutzen für das Tragen von Masken oder MNB konnte entgegen Behauptungen der Behörden, Politiker und der Presse in Studien bisher nicht nachgewiesen werden. So äußerte sich auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, dass sich die Träger einer MNB nicht auf eine Schutzwirkung verlassen können.

Vielmehr wurde im November eine Studie aus Dänemark veröffentlicht. Sie ist die erste prospektive Studie zur Maskenwirkung bei Corona und mit über 4800 Probanden auch die größte. In dieser Studie wurde eindrucksvoll belegt, dass es für die Infektion mit SARS-CoV-2 keinen Unterschied macht, ob man nach Verlassen der Wohnung eine Maske trägt, oder nicht! Dabei wurden in der Studie hochwertige chirurgische Masken verwendet, denen eine bessere Filterwirkung als Alltagsmasken zugesprochen wird.

 

Kontraindikationen

Eine Maske bzw. MNB sollte nicht getragen werden, wenn Sie

  • sich beim Tragen einer solchen unwohl fühlen
  • beim Tragen einer solchen Schwindel oder Kopfschmerzen bekommen
  • beim Tragen einer solchen Blutdruckprobleme bekommen
  • beim Tragen einer solchen Herzprobleme oder Schmerzen im Brustkorb bekommen
  • beim Tragen einer solchen Angst oder Panik bekommen
  • beim Tragen einer solchen an Konzentrationsstörungen leiden
  • beim Tragen einer solchen Atemnot bekommen oder das Gefühl haben, dass die Atmung erschwert wird
  • beim Tragen einer Maske das Gefühl haben, gleich in Ohnmacht zu fallen
  • beim Tragen einer Maske Hautausschlag bekommen
  • beim Tragen einer Maske andere, hier nicht genannte unangenehme Begleiterscheinungen auftreten.

 

Nebenwirkungen

Jede Form einer MNB führt zu einer Erhöhung des Atemwegswiderstandes, was dazu führt, dass die Atmung schwerer wird. Dadurch muss mehr sogenannte Atemarbeit geleistet werden, was zu einem vermehrten Sauerstoffbedarf der Atemmuskeln führt, während gleichzeitig die Sauerstoff-Aufnahme durch die Maske erschwert wird. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Sauerstoffanteil im Blut (Partialdruck) sinkt. Um trotzdem alle Organe, insbesondere das Gehirn ausreichend mit Sauerstoff zu versorgen, muss daher mehr Blut durch den Körper geschickt werden, was nur durch einen Anstieg der Herzarbeit oder eine Erweiterung der Blutgefäße möglich ist. Dadurch benötigt aber auch das Herz mehr Sauerstoff, alternativ kann durch die erweiterten Blutgefäße der Blutdruck sinken.

Durch den Mehrverbrauch an Sauerstoff für Herz und Lunge bleibt natürlich weniger Sauerstoff für die anderen Organe übrig, so dass es zu Beschwerden kommen kann.

In der Folge sind daher Schwindel, Unwohlsein, Ohnmacht möglich, ferner Kopfschmerzen, Brustschmerzen, das Gefühl von Atemnot, Konzentrationsstörungen und mehr.

In Studien wurde nachgewiesen, dass unmittelbar nach Aufsetzen einer Maske der Kohlendioxidgehalt im Blut ansteigt. Dies ist in Grenzen tolerierbar, kann aber in Einzelfällen zu einer gefährlichen Kohlendioxidvergiftung (Hyperkapnie) führen, die tödlich enden kann. Kinder sowie kranke Menschen sind hier besonders gefährdet.

In den Masken sammeln sich insbesondere bei unsachgemäßem Gebrauch Bakterien, Viren (auch Coronaviren) und Schimmelpilze. Diese können sowohl eingeatmet werden, aber auch bei der Ausatmung durch Lecks der Maske z. B. in die Augen gepustet werden. Werden sie eingeatmet, kann es zu Lungenentzündungen durch Bakterien, Viren oder Schimmel kommen, ferner durch vermehrte Entzündungen der Nasennebenhöhlen. Bei der Ausatmung sind vor allem Bindehautentzündungen und Hautentzündungen möglich.

Die europäische Schnellwarnbehörde berichtete vor einiger Zeit von zahlreichen Masken (vor allem aus China), die Giftstoffe enthalten. sie warnen ausdrücklich vor dem Gebrauch solcher Masken.

Folgende Inhaltsstoffe können in medizinischen Masken sein: 

Polypropylen, Klebstoffe, Bindemittel, Antioxidantien, UV-Stabilisatoren in großen Mengen, flüchtige organische Kohlenwasserstoffe, Formaldehyd oder Anilin, Cobalt sowie Mikrofaserpartikel (Mikroplastik), die genau die richtige Größe haben, um sich in unserer Lunge festzusetzen oder von dort aus weiter durch den Körper zu wandern.

"Was wir da über Mund und Nase ziehen, ist eigentlich Sondermüll", sagt Prof. Michael Braungart, der wissenschaftliche Leiter des Hamburger Umweltinstituts.

Weitere Infos zu den Inhaltsstoffen der Masken finden sie z. B. hier: https://www.heise.de/tp/features/Maskenpflicht-Gift-im-Gesicht-5055786.html

Neuere wissenschaftliche Berichte lassen sogar den Schluss zu, dass durch Tragen einer Maske eine Infektion begünstigt wird. So zeigte eine amerikanische Studie der CDC, dass sich unter Corona-Infizierten besonders häufig Menschen befinden, die ständig (71%) oder überwiegend (14%) eine Maske trugen. Auch gibt es Hinweise darauf, dass Corona-Infektionen bei Maskenträgern schwerer verlaufen als bei Menschen, die keine oder nur selten eine Maske tragen. Ferner scheint das Risiko für gefährlichen Lungenkrebs durch längeres Tragen von Masken zu steigen.

 

Auf der psychosomatischen Ebene sind Angstzustände sowie Panikattacken möglich.

 

Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), zu der alle Berufsgenossenschaften gehören, legt ausdrücklich fest, dass bei berufsmäßigem Tragen von Masken besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich sind.

Jedem Träger einer solchen Maske ist eine besondere Schutzuntersuchung (G26) anzubieten, in der geprüft wird, ob die betroffene Person überhaupt eine Maske ohne bleibende Gesundheitsschäden tragen darf. Weiters ist festgelegt, dass Träger einer FFP2-Maske diese maximal dreimal pro Tag je 75 Minuten tragen dürfen und dazwischen jeweils 30 Minuten Pause liegen müssen. Außerdem darf eine solche Maske maximal an vier Tagen pro Woche getragen werden, wobei nach zwei Tagen ein Tag ohne Maske folgen muss.

Auch für die MNB legt die DGUV fest, dass die ununterbrochene Tragezeit zwei Stunden nicht überschreiten darf, danach ist eine maskenfreie Pause von mindestens 30 Minuten erforderlich. Dies gilt im Übrigen auch für Schulen und Arztpraxen. In all diesen Fällen ist ebenfalls die Schutzuntersuchung G26 anzubieten, also auch Schülern und Lehrern. Durch politischen Druck wurde allerdings die Tragezeit für Schüler jetzt auf drei Stunden angehoben.

 

Dosierung

Am besten gar nicht. Wenn doch, dann so wenig wie möglich und so viel wie nötig. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie besser nicht die Bundesregierung oder die Mainstreampresse.

 

Hinweis

Alle hier aufgeführten Tatbestände sind wissenschaftlich belegt und keineswegs nur meine persönliche Meinung!

 

Hier können sie diesen Beipackzettel herunterladen und weitergeben.