Maskenpflicht in ganz Düsseldorf
Quelle: https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/bekanntmachungen/2020/Allgemeinverfuegung-201103.pdf
Eine absolut schwachsinnige Verfügung wurde am 3.11.2020 von der Stadt Düsseldorf ausgesprochen. Es gilt eine Maskenpflicht für die ganze Stadt, ausgenommen Grünflächen.
Dazu mein Kommentar:
Alltagsmasken schützen nicht! Das ist wissenschaftlich inzwischen nachgewiesen und lässt sich zahlreich belegen. Auch Testinstitute in Deutschland und Österreich haben erst vor kurzen in Tests festgestellt, dass Masken keine Wirksamkeit haben.
Ein Abstand von 5 Metern ist reine Willkür! Das Robert-Koch-Institut hält einen Abstand von 1,5 Metern "face-to face" für ausreichend. Soll heißen, wenn man sich anschaut. Rücken an Rücken oder seitwärts sind solche Abstände unnötig.
Eine Infektion im Freien ist fast unmöglich, dies wurde ebenfalls in wissenschaftlichen Studien eindeutig belegt. In Deutschland wurde bis heute nicht ein Fall von Ansteckung im Freien bekannt, alle Infektionen erfolgten in geschlossenen Räumen
Bei der Behauptung, es gäbe 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner lügt der zuständige Beigeordnete Christian Zaum eindeutig. Richtig ist, wir haben 200 positive Tests. Dies sind keine Neuinfektionen, denn das kann der PCR-Test gar nicht leisten. Auch das ist wissenschaftlich inzwischen anerkannt, weswegen aktuell zahlreiche Klagen weltweit, insbesondere in den USA gegen Drosten, Wieler und andere deutsche Verantwortliche anstehen.
Von diesen 200 positiven Tests in 7 Tagen dürften nach wissenschaftlicher Einschätzung maximal 30 tatsächlich eine Neuinfektionen anzeigen, wobei diese dann schnell in Quarantäne kommen und damit niemanden mehr anstecken können. 30 von 100.000 bedeutet, dass nur 1 von über 3.000 Menschen potentiell infektiös sein dürfte. Dazu kommt, dass eine Infektion im Vorbeigehen nicht möglich ist, sondern der empfohlene Mindestabstand für mindestens 15 Minuten unterschritten sein muss. Bei einem Risiko von 0,3%, einem ansteckungsfähigen Menschen zu begegnen, dem sie dann 15 Minuten face-to-face gegenbüerstehen müssen, um überhaupt angesteckt werden zu können ist allein schon eine Maskenpflicht absolut unnötig.
Masken sind nicht nur unwirksam, sondern auch eindeutig gesundheitsschädlich. Auch das ist wissenschaftlich belegt. Die europäische Schnellwarnbehörde hat vor zahlreichen Masken gewarnt, weil sie Giftstoffe und Chemikalien enthalten können, die bei Gebrauch eingeatmet werden und damit gesundheitsschädlich sein können.
Eine Verordnung zur allgemeinen Maskenpflicht ist also nicht nur unsinnig, sondern sogar vorsätzliche Körperverletzung. Denn ohne nachgewiesenen Schutz setzt man sich einem deutlich erhöhten Risiko für eigene Erkrankungen durch die Maske aus, wie ich sie täglich in meiner Praxis erlebe.
Wenn Sie sich dieser Willkür widersetzten wollen, können sie z. B. bei klagepaten.eu sowie in zahlreichen Kanälen auf telegram (App für IOS oder Android, ähnlich WhatsApp, aber ohne Zensur) reichlich Informationen dazu bekommen. Telegram gibt es auch für Windows, Sie identifizieren sich mit Ihrer Handynummer.
Stellvertretend seien hier zwei Links veröffentlicht, wobei ich nicht weiß, wie lange diese noch funktionieren, da YouTube neuerdings Videos zensiert oder löscht:
https://www.youtube.com/watch?v=_RAkKXdGOuY
und
https://www.youtube.com/watch?v=LV7wXXdBd7E
Sollte ein Link nicht mehr gültig sein, sende ich Ihnen das Video per Mail.
Das Amtsgericht Dortmund hat übrigens vor einigen Tagen festgestellt, dass ihrer Meinung nach die Coronaschutzverordnung ohne rechtliche Grundlage erlassen wurde - vorbei am Souverän, ohne Parlamentsvorbehalt. Genau dieser sei aber von den Gründungsvätern der Republik für solche Fälle als "Lehre aus 1933" vorgesehen worden. Zwar sei die Corona-Situation nicht ansatzweise mit damals vergleichbar und die Politiker wollten ihrer Meinung nach die Bevölkerung vor einer schweren Krankheit schützen. Aber: Rechtswidrig ist rechtswidrig, entschied der Richter, um mit "Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet", den Staatsrechtler Carl Schmitt zu zitieren.
Was mich betrifft, weigere ich mich, im Freien eine Maske zu tragen. Sollte ich deswegen einen Bußgeldbescheid bekommen, werde ich dagegen juristisch vorgehen, also entweder Widerspruch einlegen oder klagen. Dann muss ein Richter entscheiden, ob man wissenschftlich sinnlose Verordnungen mit dazu (s. o.) zweifelhafter Rechtsgrundlage erlassen darf bzw. bei Verstoß ein Bußgeld verhängen darf.
Wenn nur 500 Menschen in Düsseldorf dies machen, ist ein Richter für Jahre beschäftigt. Nach Einschätzung mehrerer Rechtsanwälte, die sich zu dem Thema geäußert haben, werden daher all diese Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt.